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Als Universitätsprofessor mache ich von dem in verschiedenen Prozessordnungen verbrieften Recht Gebrauch, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen in (meist schwierigen oder bedeutsamen) Verfahren und Angelegenheiten zu vertreten oder vorweg zu beraten. Und zwar unabhängig und neutral. In meiner Tätigkeit als Prozessvertreter, Gutachter oder Berater äußere ich nur das, was ich wissenschaftlich für richtig halte und guten Gewissens auch publizieren könnte. Oder um mit meinem Kollegen Klaus Volk zu sprechen: „Gekaufte Meinungen“ schaden, Erfolg beruht auf Integrität. So habe ich es auch immer während meiner langjährigen Tätigkeit in Prozessen gehalten – bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof (i.S. Hamilton 2008 u. Crailsheimer Volksbank 2005) und aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht. Vielfach lässt sich aber auch eine Lösung ohne die Einschaltung von Gerichten finden – nicht selten, wenn ein neutraler Dritter ggf. einen neuen Blick auf die Streitpunkte eröffnet und eine Lösung fördert. Interessante Neuigkeiten mit Bezug zum Bank- und Kapitalmarktrecht und Verbraucherrecht finden Sie unter Aktuelles; weitere News und möglicherweise für Sie Interessantes auch hier rechts auf dieser Seite in den Twitter-Tweets.
Ihr
Kai-Oliver Knops