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Wis­sen­schaft­li­che
Gut­ach­ten

mit dem Ziel, auf gericht­li­che oder außer­ge­richt­li­che Ver­fah­ren oder Ent­schei­dun­gen, auch in öko­no­mi­scher Hin­sicht Ein­fluss zu neh­men, auf meh­re­ren Gebieten.

Pro­zess­recht­li­che
Ver­tre­tung

nebst der dazu­ge­hö­ri­gen vor­be­rei­ten­den außer-
gericht­li­chen Bera­tung über das „ob“ und „wie“ einer gericht­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung für Ver­fah­ren vor bestimm­ten Gerichten.

Außer­ge­richt­li­che
Bera­tung

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Als Uni­ver­si­täts­pro­fes­sor mache ich von dem in ver­schie­de­nen Pro­zess­ord­nun­gen ver­brief­ten Recht Gebrauch, Ver­bän­de, Unter­neh­men und Pri­vat­per­so­nen in (meist schwie­ri­gen oder bedeut­sa­men) Ver­fah­ren und Ange­le­gen­hei­ten zu ver­tre­ten oder vor­weg zu bera­ten. Und zwar unab­hän­gig und neu­tral. In mei­ner Tätig­keit als Pro­zess­ver­tre­ter, Gut­ach­ter oder Bera­ter äuße­re ich nur das, was ich wis­sen­schaft­lich für rich­tig hal­te und guten Gewis­sens auch publi­zie­ren könn­te. Oder um mit mei­nem Kol­le­gen Klaus Volk zu spre­chen: „Gekauf­te Mei­nun­gen“ scha­den, Erfolg beruht auf Inte­gri­tät. So habe ich es auch immer wäh­rend mei­ner lang­jäh­ri­gen Tätig­keit in Pro­zes­sen gehal­ten – bis hin­auf zum Euro­päi­schen Gerichts­hof (i.S. Hamil­ton 2008 u. Crails­hei­mer Volks­bank 2005) und aktu­ell vor dem Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt. Viel­fach lässt sich aber auch eine Lösung ohne die Ein­schal­tung von Gerich­ten fin­den – nicht sel­ten, wenn ein neu­tra­ler Drit­ter ggf. einen neu­en Blick auf die Streit­punk­te eröff­net und eine Lösung för­dert. Inter­es­san­te Neu­ig­kei­ten mit Bezug zum Bank- und Kapi­tal­markt­recht und Ver­brau­cher­recht fin­den Sie unter Aktu­el­les; wei­te­re News und mög­li­cher­wei­se für Sie Inter­es­san­tes auch hier rechts auf die­ser Sei­te in den Twitter-Tweets.

Ihr
Kai-Oli­ver Knops